Schulsporthalle für die Grundschule in Limbach
Auf seiner letzten Sitzung stellte der Verbandsgemeinderat in Asbach die ersten Weichen für einen möglichen Neubau einer Einfeld-Schulsporthalle in Limbach.
Alexander Buda, Fraktionsvorsitzender der FDP: „seit Wochen ist das Sondervermögen des Bundes in Höhe von 100 Millionen € und insbesondere deren Verteilung in aller Munde. Aufgrund der vorliegenden Informationen sieht das Land Rheinland-Pfalz eine Aufteilung von 40 % der Mittel für das Land und 60 % der Mittel für die Kommunen vor.“
Kommunen sind in diesen Fall die Landkreise, die dann wiederum die Mittel an die kreisangehörigen Kommunen weiter verteilen. Als Vorschlag unterbreitet das Land die sogenannte Drittellösung. Hierzu hat Jürgen Schmied, Fraktionsvorsitzender der CDU den Hinweis; „ aus den Gremien des Landkreises Neuwied wurde bekannt, dass der Landrat sowie die Bürgermeister der Verbandsgemeinden und der Oberbürgermeister der Stadt Neuwied diese Drittellösung auch umsetzen wollen.“
Das bedeutet, der Landkreis Neuwied erhält von den zugeteilten 60 % 1/3 und 2/3 werden auf die Stadt Neuwied und die Verbandsgemeinden im Landkreis nach Einwohnerzahl aufgeteilt. Für die Verbandsgemeinde Asbach werden in dem maßgebenden Zeitraum von 12 Jahren circa 13,4 Millionen € aus dem Sondervermögen ankommen.
Die Fraktionen von CDU, FDP und FWG im Verbandsgemeinderat plädierten dafür, dort der vorgesehenen Aufteilung zu folgen.
Hermann Bernardy, Fraktionsvorsitzender der FWG ist der Meinung, „somit wäre eine Basis gegeben für Investitionen von circa 6,7 Millionen € aus dem Sondervermögen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für große Investitionsmaßnahmen.“
Eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben ist noch nicht verbindlich geregelt, so zum Beispiel die Mindesthöhe der Investitionen. Hier sind Beträge von 250.000-500.000 € als Mindestinvestitionen pro Maßnahme im Gespräch.
Darüber hinaus soll es die Möglichkeit der Ansparung der Finanzmittel geben, um über die Jahre auch größere Investitionen daraus zu bestreiten.
Auch die Frage, ob Investitionen aus dem Sondervermögen auch der Abschreibung im Haushalt unterliegen etc., ist noch nicht abschließend geklärt.
Der Antrag der drei Fraktionen für die Umsetzung dieser großen Investitionen bezieht sich auf den Schulbereich, und zwar auf die Grundschule in Limbach.
Diese Grundschule verfügt leider über keine Sporthalle. Die Grundschulkinder müssen zum Sportunterricht ständig mit Bussen nach Asbach gefahren werden.
Es gibt zur Umsetzung dieser Projekte in den kommenden Jahren verschiedene Ansätze. Die Verwaltung soll daher zeitnah ein Umsetzungskonzept inklusive Kostenschätzung erstellen.
Die Finanzierung soll zum einen über das Geld des Sondervermögens erfolgen, darüber hinaus über mögliche freie Finanzmittel im Haushalt. Die Verwaltung soll dabei bitte die aktuell geltende Förderrichtlinie für Sportstätten des Bundes prüfen, sowie die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen der Schulbaurichtlinie.
Der Verbandsgemeinderat Asbach brachte daher folgenden Beschluss auf den Weg: Der Verbandsgemeinderat schließt sich der „Drittelregelung“ der Mittelverteilung aus dem Sondervermögen des Bundes für die Verbandsgemeinde Asbach und die vier Ortsgemeinden an. Die Verwaltung erstellt ein Konzept inklusive Kostenschätzung für den Neubau einer Schulsporthalle in Limbach.
Der Verbandsgemeinderat folgte dem Antrag einstimmig.